Abfallentsorgung - Informationen einholen Sammelstelle beim Gemeindehaus
Folgende Abfälle können auf der Sammelstelle beim Gemeindehaus entsorgt werden:
- Altglas
- PET Flaschen
- Textilien & Kleider
- Altöl
- Blech
- Alu
- Kork
- Batterien
- Nespresso-Kapseln
- Nespresso- Teekapseln
Öffnungszeiten der Sammelstelle
Montag bis Freitag 07.00 - 19.00 Uhr
Samstag 07.00 - 17.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen bleibt die Sammelstelle geschlossen.
Wir bitten die Bevölkerung, die Abfälle von Dosen und Glas ordnungsgemäss in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Wieder wurde festgestellt, dass Tragtaschen mit Dosen, Pet und Glas beim Sammelplatz deponiert wurden ohne die Ware zu sortieren. Mit konsequentem Trennen lassen sich für jeden Einzelnen von uns Kosten sparen und wichtige Rohstoffe für die weitere Verwendung zurückgewinnen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Altmetall-Sammlung & Sammlung der Sonderabfälle
Die Gemeinde organisiert einmal im Jahr eine Altmetall- und Sonderabfallsammlung.
Daten 2023
Altmetall-Sammlung: Mittwoch, 11. Oktober 2023
Sammlung der Sonderabfälle: Samstag, 9. September 2023
Sonderabfälle - was kann entgegen genommen werden?
- Farben und Lacke
- Leime
- Laborchemikalien
- Unkrautvertilger
- Fotochemikalien
- Insektizide
- Lösungsmittel (Verdünner, Pinselreiniger)
- Medikamente und Kosmetika
- Thermometer
- Stoffe unbekannter Zusammensetzung
Was nicht?
- Sprengstoffe
- Radioaktive Abfälle
- Munition
- Tierkadaver
- Normaler Haushaltabfall und kompostierbarer Abfall
- Gewerbe- und Industrieabfall
Wichtig!
Sonderabfälle nicht zusammenschütten
Geben Sie den Sonderabfall nur während den Sammelzeiten einem der Betreuer persönlich ab.
Kehrichtentsorgung
Diese findet auf dem Gemeindegebiet Belllmund wie folgt statt:
Montags
Bellmund / St. Niklaus / Port Bellevueweg, Lindenweg
Donnerstags
Ipsach
Abfallsäcke, Kehrichtvignetten und Containermarken können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Grünabfuhrentsorgung
Die Gebühren für die Entsorgung der Grünabfälle werden über die Kehrichtgrundgebühr verrechnet. (Pro Haushaltsmitglied CHF 20.-) Somit benötigen keine Grünvignetten.
Papier- und Kartonsammlung
Die Papier- und Kartonsammlung wird durch die Entsorgungsfirma der Stadt Biel durchgeführt. Das Papier und das Karton können gemischt in einem Container, gebüdelt oder in Kunststoffkörben am Abfuhrtag bis spätestens um 07.00 Uhr bereitgestellt werden. Die Abfuhrroute ist identisch mit dieser des Kehrichts.
Sammlungen 2022
Dienstag, 31.01.2023
Dienstag, 21.03.2023
Dienstag, 09.05.2023
Dienstag, 27.06.2023
Dienstag, 22.08.2023
Dienstag, 03.10.2023
Dienstag, 28.12.2023
| Abfallkalender 2023
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Sozialhilfe - beantragen Der Regionale Sozialdienst Ipsach (RSD) betreut die Gemeinden Bellmund, Ipsach, Mörigen und Sutz-Lattrigen.
Der RSD ist eine Beratungsstelle und erbringt individuell Leistungen für Hilfesuchende in bestimmten Lebenslagen.
Wer aufgrund seiner Lebenssituation auf Beratung, Betreuung und/oder finanzielle Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf die Dienstleistungen des RSD. Als Ziel steht die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit der Hilfe- und Ratsuchenden.
Die Beratung ist kostenlos.
| | | Sozialhilfe Ipsach
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Trinkwasser - Informationen einholen Zuständig für die Gemeinden Aegerten, Bellmund, Brügg, Bühl, Epsach, Hagneck,Hermrigen, Ipsach , Jens, Meienried, Merzligen, Mörigen, Orpund, Scheuren, Schwadernau, Studen, Sutz-Lattrigen, Täuffelen-Gerolfingen, Walperswil, Worben
| | | SWG Worben
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Feuerwehr Kontakt
Feuerwehr Bellmund-Port
Lohngasse 12
2562 Port
118
| | | http://www.feuerwehrbellmundport.ch/
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Baubewilligung Eine Baubewilligung ist erforderlich
Das Baubewilligungerfordernis ist im Kantonalen Baugesetz in Art. 1a geregelt. Ebenfalls zu beachten ist das Baureglement der Gemeinde Bellmund.
Keine Baubewilligung erforderlich
Bauten, welche keiner Baubewillung bedürfen sind im Kantonalen Baubewilligungsdekret in Art. 6 geregelt.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Bauvorhaben der Pflicht untersteht? Für Auskünfte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Die Baugesuchseingabe
Das Baugesuch muss online über das Portal eBau eingereicht werden. Aus dem eBau müssen folgende Unterlagen ausgedruckt und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung eingreicht werden:
- ausgefüllte Baugesuchsformulare
- offizieller Situationsplan des Kreisgeometers
- Projektpläne
- allfällige Ausnahmegesuche
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Doppel einzureichen. Je nach Bauvorhaben sind noch Nebenbewilligungen einzuholen. Dadurch erhöht sich die Anzahl Kopien der Pläne und Formulare, da komplette Dossiers an andere Amtsstellen gesandt werden müssen.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Portal eBau:
http://www.be.ch/ebau
Das Baubewilligungsverfahren
Im Baubewilligungsverfahren wird von Amtes wegen geprüft, ob ein Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und den nach anderen Gesetzen zu prüfenden Vorschriften entspricht.
Die Baubewilligung
Zuständig für die Erteilung der Baubewilligung ist die Gemeinde (Art. 33 Abs. 3 Baugesetz).
Bei folgenden Vorhaben ist jedoch der Regierungsstatthalter Bewilligungsbehörde (Art. 8 Bewillgungsdekret resp. Art. 101 Bauverordnung):
- Vorhaben mit Gastgewerbebetrieben
- Vorhaben für Zwecke der Gemeinde
- Vorhaben in Gewässern ohne Gemeindehoheit
Die Baubewilligung berechtigt zur Ausführung des bewilligten Vorhabens, sobald sie und die weiteren erforderlichen Bewilligungen unanfechtbar (nach Ablauf von 30 Tagen) geworden sind. Die Baubewilligung gilt für die Gesuchstellenden und die Eigentümerinnen und Eigentümer des Baugrundstücks. Für deren Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger gilt sie nur, wenn die Erteilung nicht vom Nachweis besonderer Voraussetzungen abhängig war.
Die Baubewilligung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren seit ihrer rechtskräftigen Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder wenn die Ausführung während mehr als einem Jahr unterbrochen wird.
Die Baubewilligungsbehörde kann die Geltungsdauer der Baubewilligung aus nach Anhörung der betroffenen Behörden um höchstens zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn sich die massgebenden rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse seit dem Bauentscheid wesentlich verändert haben.
| Näherbaurecht Zustimmung der Nachbarn
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Baugesuch einreichen Baugesuche müssen ab dem 01. März 2022 online über das Protal eBau eingerreicht werden. Das Einreichen von Baugesuchen in Papierform ist nicht mehr möglich.
| | | Baugesuch einreichen via eBau
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Umzug innerhalb der Gemeinde Sie sind innerhalb der Gemeinde Bellmund umgezogen? Bitte melden Sie uns Ihren Umzug innert 14 Tagen.
| | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Abmeldung Schweizer/in Sie ziehen von Bellmund weg? Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Die Abmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online über den eUmzug vornehmen. Beim Wegzug müssen Sie die vollständig neue Wohnadresse bekanntgeben. Bei einer persönlichen Abmeldung am Schalter müssen Sie eine Identitätskarte oder einen Pass vorweisen. Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen wir zudem eine Vertretungsadresse in der Schweiz.
| | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Anmeldung Schweizer/in Sie sind nach Bellmund zugezogen - wir begrüssen Sie herzlich in unserer Gemeinde.
Schweizer und Schweizerinnen, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindepolizeibehörde (Einwohnerkontrolle) persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via eUmzug anzumelden.
Für die persönliche Anmeldung am Schalter benötigen wir Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass.
| | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Wohnsitzbestätigung Eine Wohnsitzbescheinigung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, telefonisch oder online bestellen.
Gebühr: Fr. 20.00 + Fr. 2.00 Porto
| | | Wohnsitzbescheinigung
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Lernfahrausweis Ab dem 15. August 2013 sind neu alle Gesuche online auf der Webseite www.be.ch/svsa zu erstellen. Die Gesuche können nur vollständig ausgefüllt gedruckt werden. Beim erstmaligen Einreichen ist das Gesuch vom Antragsteller persönlich und unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises (z.B. ID oder Pass) einzureichen. Das Gesuch kann bei der Einwohnerkontrolle, bei der Kantonspolizei oder direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben werden.
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt weist darauf hin, dass auf allfällige handschriftliche Anmerkungen auf den Gesuchsformularen zu verzichten ist, da diese vom System nicht erkannt werden.
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 21 11
| | | Lernfahrausweis bestellen
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Prämienverbilligung Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten der Vorjahre vierteljährlich automatisch berechnet.
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 031 636 45 00
| | | Prämienverbilligung
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Mütter- und Väterberatungsstelle Kostenloses Beratungsangebot für Eltern mit Kindern bis fünf Jahre zu Fragen rund um Ernährung, Entwicklung oder Erziehung. Nach Wahl mit oder ohne Anmeldung, einmal monatlich auch samstags und abends möglich. Infos zum Angebot und den lokalen Beratungsstellen und –zeiten: www.mvb-be.ch. Bei Bedarf kommt die Beraterin nach Hause. Telefonische Kurzberatung wochentags 8.00-11.00 Uhr.
Kontakt
Mütter- und Väterberatung
Beratungskreis Biel/Bienne
Mühlebrücke 2
2502 Biel
Tel. 032 322 31 70
biel@mvb-be.ch
www.mvb-be.ch
| | | Beratungsort/Beratungszeiten Bellmund
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Strafregisterauszug Was für Strafregisterauszüge gibt es?
Privatauszug: Im Privatauszug erscheinen alle Urteile wegen begangenen Verbrechen und Vergehen.
Sonderprivatauszug: Im Sonderprivatauszug erscheinen nur jene Urteile, welche ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt – und Rayonverbot enthalten, welches zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen ausgesprochen wurde.
Dafür benötigen Sie einen Strafregisterauszug
- Bewerbung für eine Anstellung
- Erwerb eines Waffenscheines
- Einbürgerungsgesuch
- etc.
Dafür benötigen Sie einen Sonderprivatauszug
- Nur, wenn Sie sich für eine berufliche (bspw. Lehrer, Kinderarzt) oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit (bspw. Fussballtrainer, Pfadfinderleiter) bewerben/diese ausüben, welche einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.
Auszug bestellen
Sie können den Auszug an einem Postschalter oder über das Internet bestellen. Alle Bestellmöglichkeiten und zahlreiche weitere Informationen rund um das Strafregister finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz .
Beide Auszüge kosten je 20 Franken.
| | | Strafregisterauszug
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Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung Für die Durchführung einer Festwirtschaft ist eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes notwendig.
Folgende Unterlagen sind spätestens 20 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:
- Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
- Jugendschutzkonzept (nur bei Alkoholverkauf)
- Getränkekarte (nur bei Alkoholverkauf)
Bei Grossanlässen mit über 500 Personen müssen die besagten Unterlagen bereits 60 Tage und bei Veranstaltungen im Wald 90 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Das Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.
Das Gesuch kann in Papierform oder digital eingereicht werden. Für die digitale Einreichung wird ein BE-Login benötigt. Über den untenstehenden Link gelangen Sie zu den Gesuchsformularen in Papierform und dem Zugang für die digitale Einreichung.
| | | Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung
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Pilzkontrollen - durchführen lassen | | | https://www.biel-bienne.ch/de/pub/leben/sicherheit/pilzkontrolle.cfm
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Arbeitslosigkeit - anmelden Melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) in Biel an.
Anmelden beim RAV
Bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Personalausweis: Identitätskarte, Pass, Führerausweis oder Ausländerausweis
- Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, Zertifikate)
- Letzter Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben
Kontakt RAV
Zentralstrasse 63
Postfach
2501 Biel/Bienne
031 635 35 30
| | | Arbeitslosigkeit
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Alimentenbevorschussung / Unterhaltsbeiträge Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Die Gesuche um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder werden in Abhängigkeit der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, beurteilt. Der Bevorschussungsanspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Für die Alimentenhilfe für Personen mit Wohnsitz in Bellmund sind die Sozialen Dienste der Stadt Nidau zuständig.
Kontakt
Soziale Dienste
Schulgasse 2
Postfach 240
2560 Nidau
soziale.dienste@nidau.ch
032 332 94 50
| | | Sozialdienst Nidau
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Pass und Identitätskarte Seit dem 1. März 2010 können Pass und ID nicht mehr bei der Gemeinde beantragt werden, sondern nur noch in einem der sieben Ausweiszentren. Ein Zentrum befindet sich in Biel an der Kontrollstrasse 20.
Die persönliche Vorsprache im Ausweiszentrum ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter
Tel. 031 635 40 00 (Mo - Fr von 08.00 - 12.00/13.00 - 16.00 Uhr) oder www.schweizerpass.ch
| | | Pass / ID beantragen
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Friedhof für die Gemeinden Bellmund, Ipsach, Nidau und Port
Kontakt
Friedhofgemeindeverband Hueb
Nägeligässli 6
Postfach 36
2562 Port
Tel. 032 331 84 18
Fax. 032 331 37 77
info@friedhof-hueb.ch
| | | Friedhofgemeindeverband Hueb
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Situationsplan bestellen | Zonenplan
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Eheschein - bestellen | | | Eheschein - bestellen x
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Steuererklärung - Firstverlängerung Als Privatperson (auch natürliche Person genannt) müssen Sie Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihr Einkommen und Vermögen versteuern, fristgerecht einreichen. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, müssen Sie diese vor dem ordentlichen Abgabetermin beantragen. Die Fristverlängerung können wie folgt beantragen:
Online
Taxme (Fristen verlängern) oder BE-Login, sofern man registriert ist. Fristverlängerungen mit Einreichetermin bis 15. September sind kostenlos, bis 15. November kosten sie Fr. 10.00.
Telefonisch / schriftlich (inkl. E-Mail)
Steuerverwaltung Region Seeland
Bahnhofplatz 10
Postfach
2502 Biel
Tel. 031 633 60 01
region.sl@fin.be.ch
Kosten Fr. 20.00
Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. So können die 60 Franken Mahngebühr erspart werden!
| | | Fristverlängerung
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Betreibungsregisterauszug Einen Auszug aus dem Betreigunsreigister erhalten Sie beim Betreibungsamt.
Betreibungsamt Seeland
Dienststelle Biel/Bienne
Kontrollstrasse 20
2501 Biel
031 635 95 00
| | | Betreibungsauskunft
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Energieberatung Kontakt
Öffentliche Energieberatung Seeland
Postfach
3001 Bern
032 322 23 53
info@energieberatung-seeland.ch
| | | Energieberatung Seeland
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Bauland freise Bauland in der Gemeinde Bellmund
| /wAssets/docs/gemeinde/2014_Bellmund_Uebersicht_Wohnbauzonenreserven_240123.pdf
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Forsthaus mieten Vermietung Forsthaus
Susanne Gnägi-Sommer
Hohlenweg 75
2564 Bellmund
032 331 32 34
079 566 49 26
Allgemeine Informationen
Das Forsthaus Bellmund wurde 1969 im Blockhausstil mit Fichtenstämmen aus unserem Wald gebaut und bietet 30 Personen ein gemütliches Ambiente. Das Forsthaus ist mit fliessendem Wasser (warm und kalt) und Strom ausgerüstet. Dazu steht aussen ein gedeckter Grill zur Verfügung. Innen ist ein Cheminée mit Umluftheizung für eine gemütliche Stimmung vorhanden.
Mieter des Forsthauses dürfen beim Forsthaus mit maximal 2 Autos parkieren – ansonsten gilt absolutes Parkverbot!
| Hausordnung
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Geometer Für die Gemeinde Bellmund ist folgender Geomater zuständig:
GeoplanTeam AG
Egliweg 6
2560 Nidau
Switzerland
Tel. 032 332 78 00
info@geoplanteam.ch
| | | Geometer
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Schlichtungsbehörde Die regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura Seeland ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche, die in ihrer Gerichtsregion anfallen. Die Gerichtsregion Berner Jura-Seeland entspricht den Verwaltungsregionen Berner Jura und Seeland.
Die Amtsprache in der Region Berner Jura ist französisch. In der Region Seeland ist französisch und deutsch die Amtssprache.
Kontakt
Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland
Neuengasse 8
Postfach 5555
2501 Biel
Arbeitsrecht: Tel. 031 636 39 70
Mietrecht: Tel. 031 636 39 60
| | | Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland
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Wildhüter Die Wildhüter der Regionen sind bei Fragen rund um Wildtiere und Vögel täglich von
7-19 Uhr unter folgender Nummer erreichbar: 0800 940 100.
Für die direkte Wahl zum zuständigen Wildhüter bitte nach Wahl der Hauptnummer die Ansage abwarten und die Ziffern der Nachwahl anschliessend nicht zu schnell wählen.
Von 19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens werden Personen, welche die Wildhut über die neuen Telefonnummer kontaktieren, an die Polizei weitergeleitet.
Kontakt
Michael Rudin
Tel. 0800 940 100 + 1 1 3 4
| | | Wildhüter Bellmund
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Anmeldung ausländische/r Mitbürger/in Sie sind nach Bellmund zugezogen - wir begrüssen Sie herzlich in unserer Gemeinde.
Wir bitten Sie, sich innert 10 Tagen bei uns am Schalter anzumelden, damit wir Sie ins Register aufnehmen können. Pro Familie kann eine Person alle Angehörigen anmelden. Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Pass und Ausländerausweis
- Familienbüchlein oder -ausweis
- Arbeitsvertrag bei EG-/EFTA-Staatsangehörigen
- Mietvertrag
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 25.00.
| | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Abmeldung ausländische/r Mitbürger/in Sie ziehen von Bellmund weg? Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Die Abmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Bellmund oder online über den eUmzug vornehmen. Beim Wegzug müssen Sie die vollständig neue Wohnadresse bekanntgeben. Bei einer persönlichen Abmeldung am Schalter müssen Sie Ihren Pass und Ausländerausweis vorweisen. Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen wir zudem eine Vertretungsadresse in der Schweiz.
| | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Betreuungsgutscheine Die Gemeinde Bellmund gibt Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Die wichtigsten Informationen zu den Betreuungsgutscheinen im Kanton Bern erhalten Sie in der „Informationsbroschüre für Eltern“.
Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein können Sie unter https://kibon.ch/web/#/anmeldung beantragen. Die Gemeindeverwaltung gibt Ihnen über die Voraussetzungen weitere Auskünfte.
| Gutscheinrechner Reglement über Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung Verordnung über Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung
| | Informationen zu Betreuungsgutscheinen
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