GemeindeverwaltungLohngasse 702564 Bellmund032 333 70 90E-Mail
Montag
08.00-18.00 Uhr durchgehend
Dienstag
08.00-11.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
geschlossen
Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten der Vorjahre vierteljährlich automatisch berechnet.
Kontakt Amt für Sozialversicherungen Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium Forelstrasse 1 3072 Ostermundigen Tel. 031 636 45 00
2023. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz" bevor Sie diese Website weiter benützen.