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Strafregisterauszug

Strafregisterauszug

Was für Strafregisterauszüge gibt es?

Privatauszug: Im Privatauszug erscheinen alle Urteile wegen begangenen Verbrechen und Vergehen. 

Sonderprivatauszug: Im Sonderprivatauszug erscheinen nur jene Urteile, welche ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt – und Rayonverbot enthalten, welches zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen ausgesprochen wurde.

Dafür benötigen Sie einen Strafregisterauszug

  • Bewerbung für eine Anstellung
  • Erwerb eines Waffenscheines
  • Einbürgerungsgesuch
  • etc.

Dafür benötigen Sie einen Sonderprivatauszug

  • Nur, wenn Sie sich für eine berufliche (bspw. Lehrer, Kinderarzt) oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit (bspw. Fussballtrainer, Pfadfinderleiter) bewerben/diese ausüben, welche einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst. 

Auszug bestellen

Sie können den Auszug an einem Postschalter oder über das Internet bestellen. Alle Bestellmöglichkeiten und zahlreiche weitere Informationen rund um das Strafregister finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz .

Beide Auszüge kosten je 20 Franken.

Strafregisterauszug
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