GemeindeverwaltungLohngasse 702564 Bellmund032 333 70 90E-Mail
Montag
08.00-18.00 Uhr durchgehend
Dienstag
08.00-11.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
geschlossen
Die Gemeindeverwaltung Bellmund bleibt über Weihnachten und Neujahr wie folgt geschlossen:
von Montag, 22. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 02. Januar 2026
Ab Montag, 05. Januar 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu unseren gewohnten Öffnungszeiten.
Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.
Für die Gemeinde Bellmund ist die KESB Biel-Bienne zuständig.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel/BienneZentralstrasse 63 Postfach 704 2501 Biel
Tel. 031 635 21 50 info.kesb-bb@jgk.be.ch
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