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Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.
Für die Gemeinde Bellmund ist die KESB Biel-Bienne zuständig.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel/BienneZentralstrasse 63 Postfach 704 2501 Biel
Tel. 031 635 21 50 info.kesb-bb@jgk.be.ch
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