GemeindeverwaltungLohngasse 702564 Bellmund032 333 70 90E-Mail
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08.00-18.00 Uhr durchgehend
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Sommeröffnungszeiten
Vom 7. Juli 2025 bis und mit 8. August 2025 gelten für die Gemeindeverwaltung folgende reduzierte Öffnungszeiten.
Montag, Dienstag, Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch eine erleichterte oder eine ordentliche Einbürgerung erworben werden.
Erleichterte Einbürgerung Die erleichterte Einbürgerung ist unteranderem für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen, für Kinder eines eingebürgerten Elternteils unter 22 Jahren oder für Personen der dritten Ausländergeneration in der Schweiz möglich.
Für erleichtere Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie unter: Erleichterte Einbürgerung (be.ch)
Staatssekretariat für Migration Bürgerrecht / Einbürgerung Quellenweg 6 3003 Bern
Ordentliche Einbürgerung Die ordentliche Einbürgerung ist für alle Ausländerinnen und Ausländer möglich, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Unteranderem ist dies der Besitz einer Niederlassungsbewilligung und einen Mindestaufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz.
Detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite Ordentliche Einbürgerung (be.ch) .
Für die ordentliche Einbürgerung ist die Einwohnergemeinde Bellmund zuständig. Beabsichtigen Sie ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung einzureichen, bitten wir Sie, sich direkt auf der Einwohnergemeinde Bellmund zu erkundigen. Wir werden Ihnen gerne die Gesuchsunterlagen ausstellen.
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