Fakturierung Ihres Energieverbrauchs
Seit dem 1. Januar 2011 wird Ihr Energieverbrauch auf den 31. Dezember abgelesen und verrechnet. Während des Jahres wird pro Quartal eine Akontorechnung aufgrund des Vorjahreswertes erstellt.
Für Kunden mit Leistungszähler wird der Energieverbrauch pro Quartal abgerechnet.
Bei Änderungen des Vertrages (z.B. Eigentums- oder Mieterwechsel) sind Zwischenabrechnungen (pro Rata) jederzeit möglich.