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Änderungen Tarifordnung Elektrizitätsanlage Bellmund (EAB)

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung hat der Gemeinderat von Bellmund die Tarifordnung angepasst und genehmigt:


- Genehmigung der Elektrizitäts- und Netznutzungstarife 2018

Die Ansätze für Elektrizität und Netznutzung sowie die Abgabe an die Gemeinde bleiben unverändert.

Systemdienstleistungen Ansatz neu 0.32 Rp./kWh (alt 0.40 Rp./kWh)

Gesetzl. Förderabgabe (KEV) Ansatz neu 2.20 Rp./kWh (alt 1.40 Rp./kWh)

Die Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische wird neu mit Bundesabgabe ökologische Sanierungen bezeichnet. Der Ansatz bleibt unverändert.


- Alle übrigen Ansätze der Tarifordnung bleiben unverändert.


Die Änderungen der Tarifordnung treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 01.01.2018 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.

Die Tarifordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Bellmund oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

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