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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern längs der öffentlichen Strassen

20.04.2023

bis am 31. Mai 2023

Wir erinnern die Grundeigentümer an die Bestimmungen des Strassenbaugesetzes, wonach Bäume, Sträucher, Hecken und andere Anpflanzungen längs Strassen und Wegen seitlich mindestens 0.50 m Abstand vom Fahrbahnrand haben müssen.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen. Über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.

Weiter darf die Bepflanzung nicht die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigen.

Gestützt auf diese Vorschriften ersuchen wir die Grundeigentümer/Mieter, die Bepflanzungen bis spätestens

31. Mai 2023

auf das vorgeschriebene Mass zurückzuschneiden.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde eine Nachkontrolle durchführen.

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