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Auflage Tarifordnung zum Reglement der Elektrizitätsversorgung

Der Gemeinderat hat am 12. August 2019 die Tarifordnung zum Reglement der Elektrizitätsversorgung genehmigt. Die Tarifordnung liegt vom 22. August - 23. September 2019 öffentlich auf.

Änderungen Tarifordnung Elektrizitätsanlage Bellmund (EAB)

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung hat der Gemeinderat von Bellmund die Tarifordnung angepasst und genehmigt:

Genehmigung Energie- und Netznutzungstarife 2020. Anpassung der gesetzlichen Abgaben.
- Die Energieansätze, die Netznutzungspreise sowie die Abgabe an die Gemeinde bleiben unverändert.
- Der Tarif für Rücklieferungen wird dem Fördermodell für Photovoltaikanlagen der Pronovo angepasst. Die Vergütung  des ökologischen Mehrwerts wird angepasst.
- Gemäss gesetzlichen Vorgaben wird die Messung im Tarif KMU und Grosskunden nicht mehr verrechnet.
- Systemdienstleistungen Ansatz neu 0.16 Rp./kWh
- Netzzuschlag Bund (Art.35 EnG) Ansatz unverändert 2.30 Rp./kWh
Alle übrigen Ansätze der Tarifordnung bleiben unverändert.

Die Änderungen der Tarifordnung treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 1. Januar 2020 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.

Tarifordnung gültig ab 01.01.2020

Gemeinderat Bellmund

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