Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 51 des Organisationsreglements ab Donnerstag, 13. Juni 2019 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Bellmund öffentlich auf oder kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2019
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
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