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Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom

Dienstag, 25. November 2025, 19.19 Uhr, in der Mehrzweckhalle, Jensgasse 10, 2564 Bellmund.

Traktanden:
1. Teilrevision Organisationsreglement infolge Wechsel Sozialdienst; Beschluss
2. Reglement über die Übertragung der Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe und des Vormundschaftswesens an die Einwohnergemeinde Ipsach; Aufhebung
3. Teilrevision Reglement über die Spezialfinanzierung der Elektrizitätsanlage Bellmund; Genehmigung
4. Reglement zur Übertragung der Aufgaben im Bereich der Feuerwehr an die Gemeinde Port; Genehmigung und Aufhebung bisheriger Erlass
5. Revision Organisationsreglement Verband für Kanalisation und Abwasserreinigung (VKA); Beschluss
6. Budget 2026; Genehmigung
7. Kreditabrechnung multifunktionaler Pavillon; Kenntnisnahme
8. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf oder sind hier einsehbar. Die Botschaft wird mindestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63ff VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmberechtigung
Alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Bellmund wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt und werden zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Vorversammlung der FDP
Montag, 17. November 2025, 19.30 Uhr, Pavillon, Jensgasse 12a, 2564 Bellmund

Der Gemeinderat lädt nach der Gemeindeversammlung zu einem Apéro ein.

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