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Wahlanordnung Urnenwahl

11.06.2026

Am Sonntag, 27. September 2026 findet im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) folgende Urnenwahl für die Amtsdauer 2027 - 2030 statt: Wahl Gemeindepräsidentin / Gemeindepräsidenten

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf Sonntag, 18. Oktober 2026 angesetzt (Art. 73 OgR).

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 86 Tage vor dem Wahlgang, d.h. bis am Freitag, 03. Juli 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen (Art. 100 OgR).

Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig (Art. 100 OgR).

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung (Partei, Wählergruppe) tragen (Art. 102 OgR).

Stille Wahl
Soweit für diese Wahl nur eine Person vorgeschlagen ist, erklärt sie der Gemeinderat gemäss Art. 114 des Organisationsreglements ohne Wahlgang als gewählt. Diese Tatsache wird im Nidauer Anzeiger bekannt gemacht.

Bellmund, im Juni 2026

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