23.04.2026
Der Gemeinderat Bellmund verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen:
1. Einmündung Bickelgässli - Hauptstrasse
Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) in beide Fahrtrichtungen
(Einmündung in die Hauptstrasse / Hauptstrasse, Einmündung ins Bickelgässli)
2. Einmündung Bellevueweg - Lohngasse
Signal 3.01 «Stop» vom Bellevueweg in die Lohngasse
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.