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Vekehrsmassnahme; Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Hohlenweg und Riedmatte Gemeinde Bellmund

15.10.2025

Der Gemeinderat Bellmund verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen:

Signalisation Höchstgeschwindigkeit 50 km/h auf den folgenden Gemeindestrassen:

Parzelle Nr. 815 (Hohlenweg – Riedmatte, Abschnitt Haus Nr. 75c bis Parzelle Nr. 867)
Parzelle Nr. 867
Parzelle Nr. 866
Parzelle Nr. 865
Parzelle Nr. 864 (Abschnitt Rebenrain bis Einmündung Parzellen Nrn. 862 / 865)
Parzelle Nr. 862

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

16. Oktober 2025, Gemeinderat Bellmund

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