02.10.2026
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 235, Nidau - Aarberg
Gemeinde: Bellmund, Merzligen, Hermrigen
Vorhaben: 430.10645/Neubau Radverbindung Bellmund - Hermrigen
Beanspruchte Ausnahmen: − Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5-7 WaG)
− Unterschreiten des gesetzlichen Waldabstand (Art. 17 WaG und Art. 25-27 KwaG)
− Überdecken/Eindolen von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
− Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG)
− Eingriffe in die Ufervegetation nach Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2
des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1.7.1966 und Art. 12,
Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 der kantonalen Naturschutzverordnung vom 10.11.1993.
− Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 des
Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1.7.1966, Art 20 der
Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16.1.1991, Art. 15 des
kantonalen Naturschutzgesetzes vom 15.9.1992 sowie Art. 25, 26 und 27 der
kantonalen Naturschutzverordnung vom 10.11.1993.
Rodung: «Zälgliwald» Merzligen, 801m2; «Gummegrabe» Merzligen-Hermrigen 258m2
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: − Ableiten des Oberflächenwasser über die bestehenden Entwässerungsleitungen innerorts
− Versickerung über die Schultern ausserorts
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltungen Bellmund, Merzligen, Hermrigen
Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter
www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt.
Auflagedauer: 2. Oktober – 1. November 2026
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Landerwerb mit blauen Profilen
Mittelinseln mit grüner Farbe
Projektränder mit schwarzen Profilen