01.09.2025
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr.: 235, Nidau – Aarberg
Gemeinden: Bellmund, Merzligen, Hermrigen
Vorhaben: 430.10645/Neubau Radverbindung Bellmund – Hermrigen
Auflagestelle: Gemeindeverwaltungen Bellmund, Merzligen, Hermrigen
Auflagedauer: 1. September bis 3. Oktober 2025
Hinweis: Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.
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