01.07.2026
Teilrevision Benützungsverordnung gemeindeeigener Räume
Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Benützungsverordnung für gemeindeeigene Räume genehmigt. Diese tritt per 1. September 2026 in Kraft. Die Überarbeitung wurde insbesondere aufgrund des umgebauten Gemeindesaals notwendig.
Der Erlass kann auf der Homepage der Gemeinde Bellmund oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.
Gemeinde Bellmund
Gemeinderat