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Bellmund

Gemeindeverwaltung
Lohngasse 70
2564 Bellmund
032 333 70 90
E-Mail

Montag

08.00-18.00 Uhr durchgehend

Dienstag

08.00-11.30 Uhr

Mittwoch

08.00-11.30 Uhr

Donnerstag

08.00-11.30 Uhr

Freitag

geschlossen

Reduzierte Öffnungszeiten während den Sommerferien

vom 06. Juli 2026 bis und mit 31. Juli 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag       08.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Für den Umzug zurück ins Gemeindehaus wird die Verwaltung vom 03. August 2026 bis am 07. August 2026 durchgehend geschlossen bleiben.

 
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Verwaltung
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Schule
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Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bellmund an seiner Sitzung vom 13. Juni 2016 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES genehmigt hat. Die Verordnung tritt per 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV vom 21.11.2008 aufgehoben. Die Anpassung erfolgt aufgrund Änderungen in den übergeordneten Bestimmungen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.

Dieser Erlass bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Kontakt

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