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Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.
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