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Auflage Benützungsverordnung gemeindeeigener Räume

Der Gemeinderat hat am 15. April 2019 die Benützungsverordnung gemeindeeigener Räume genehmigt. Die Verordnung liegt während 30 Tagen auf.

Die Verordnung tritt per 1. Juni 2019 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.

Dieser Erlass kann online eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Benützungsverordnung gemeindeeigener Räume

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