13.07.2021
Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt. In der Gemeinde Bellmund gab es allerdings keine Änderungen.
Der Archäologische Dienst des Kantons Bern hat das Archäologische Inventar nachgeführt. Für die Schutzgebiete der Gemeinde Bellmund gibt es keine Änderungen.
Die Akten können auf der Gemeindewebsite eingesehen werden. Einsprachen und Anträge sind schriftlich und begründet bis am 16. September 2021 beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern einzureichen.
Gemeinde Bellmund
Gemeinderat
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