19.12.2019
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2019 das überarbeitete Funktionendiagramm genehmigt. Dieses tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.
Dieser Erlass kann online oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
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