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Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses

Geringfügige Änderung des Baureglementes, Art. 5 Abs. 1, Bestandeszone

Der Gemeinderat Bellmund bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Mai 2016 bis am 13. Juni 2016, in der Gemeindeverwaltung Bellmund öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung beim Gemeinderat Bellmund schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 02. Mai 2016, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regie-rungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden.

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