Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 51 des Organisationsreglements ab Donnerstag, 09. Juni 2016 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Bellmund öffentlich auf. Dieses ist ebenfalls hier ersichtlich.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
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