In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bellmund an seiner Sitzung vom 13. Juni 2016 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES genehmigt hat. Die Verordnung tritt per 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV vom 21.11.2008 aufgehoben. Die Anpassung erfolgt aufgrund Änderungen in den übergeordneten Bestimmungen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, erhoben werden.
Dieser Erlass bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
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