Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Bellmund am 02. Mai 2016 beschlossene geringfügige Änderung des Baureglementes (Art. 5 Abs. 1, Bestandeszone) mit Datum vom 11. Juli 2016 genehmigt.
Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 21. Juli 2016 in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung jedermann zur Einsichtnahme offen. Sie können zudem hier heruntergeladen werden.
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