Text sehr gross darstellen Text gross darstellen Text normal darstellen

Abrechnung Ihres Energieverbrauchs
 

Auf den Abrechnungen für den Strombezug werden die Positionen, Energie, Netznutzung, Systemdienstleistungen Swissgrid, Gemeindeabgaben und KEV separat ausgewiesen. Sie erhalten dadurch eine höhere Transparenz und werden bei Preisänderungen in der Zukunft die Gründe besser erkennen. Es erlaubt Ihnen auch, bessere Vergleiche zwischen den einzelnen Energielieferanten machen zu können.

Nachfolgend einige Erläuterungen als Überblick:

Energie: 1to1 energy

Preis für die reine Energie (Wirkstrom Hochtarif und Wirkstrom Niedertarif) je nach Tarif.

Netznutzung: NS Doppeltarif, NS Einheitstarif, NS1, NS2

Preis für den Transport der Energie über das Stromnetz der EAB und BKW.
Verrechnet wird Netz Hochtarif und Netz Niedertarif je nach Tarif und Verbrauch. Der Grundpreis deckt die Kosten für die Ablesung und Rechnungsstellung unabhängig von Ihrem Energieverbrauch. Im Tarif NS1 und NS2 wird die Messung sowie die Leistung verrechnet.

Systemdienstleistungen Swissgrid (SDL)

Preis für das Höchstspannungsnetz 220'000 Volt / 380'000 Volt und die Ausgleichsenergie der Swissgrid.

Abgaben an die Gemeinde

Abgaben an die Einwohnergemeinde Bellmund für die Benutzung des öffentlichen Grundes für die Verlegung der Leitungen und Anlagen.

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Die Kostendeckende Einspeisevergütung ist eine gesetzlich verankerte Gebühr und dient zur Finanzierung von Energieanlagen, welche neue erneuerbare Energien herstellen (Solarstrom, Windstrom, Wasserstrom, Biogasstrom,….)

 

Fakturierung Ihres Energieverbrauchs

Seit dem 1. Januar 2011 wird Ihr Energieverbrauch auf den 31. Dezember abgelesen und verrechnet. Während des Jahres wird pro Quartal eine Akontorechnung aufgrund des Vorjahreswertes erstellt.

 
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1. Akonto 2. Akonto 3. Akonto  
Jährliche Abrechnung
des Energieverbrauchs mit Verrechnung der Akontobeträge



Für Kunden mit Leistungszähler (Tarif 1to1 Energy power und 1to1 energy professional) wird der Energieverbrauch pro Quartal abgerechnet.

Bei Änderungen des Vertrages (z.B. Eigentums- oder Mieterwechsel) sind Zwischenabrechnungen (pro Rata) jederzeit möglich.
Wenden Sie sich dazu an die EAB Bellmund.

 






Druckversion