Pass, Identitätskarte
Der neue Schweizer Pass ab 1. März 2010
Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst.
Neues Antragsverfahren ab 1. März 2010
Ab 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte bei einem der 7 Ausweiszentren beantragen.
Die 7 Ausweiszentren:
Bern, bis Mai 2010 Haslerstr. 30, 3008 Bern
Ab Mai Laupenstrasse 18a, 3008 Bern
Der provisorische Pass, für Notfälle, kann im Kanton Bern nur im Ausweiszentrum Bern beantragt werden und wird am selben Tag ausgestellt. |
Öffnungszeiten im Internet unter: www.pom.be.ch/site/mip
oder bei der Gemeindeverwaltung.
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| Biel, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne |
| Thun, bis Mai 2010, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
Ab Mai Panoramastrasse 7, 3600 Thun |
| Courtelary, Rue de la Préfecture 2c, 2608 Courtelary |
| Interlaken, Untere Gasse 2, 3800 Unterseen |
| Langenthal, Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal |
| Langnau i.E., Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E. |
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Die persönliche Vorsprache für die Beantragung des Passes oder der Identitätskarte ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich. Jede Person muss persönlich im Ausweiszentrum erscheinen. Reservationen für alle 7 Ausweiszentren unter Tel. 031 635 40 00,
Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 oder im Internet unter www.schweizerpass.ch. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
- Alter Pass oder/und alte Identitätskarte
- Niederlassungsausweis
- Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern)
Kinder und unmündige Pesonen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten.
Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden.
- Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden
- Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen.
- Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.
- Provisorische Pässe können nur noch direkt im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Es sind dieselben Unterlagen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.
- Für Reisen in die USA gibt es keine provisorischen Pässe mehr.
Die Botschaft der USA in Bern teilt mit, dass die USA ab dem 1. Juli 2009 für die Ein- und Durchreise nur noch provisorische Pässe akzeptieren werden, wenn diese mit einem elektronisch lesbaren Chip ausgerüstet sind. Die neue Einreisebestimmung trifft alle Länder, die im Rahmen des "Visa Waiver Program" (VWP) von der visumsfreien Einreise profitieren. die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 12 Monate
Weitere Informationen sowie Gebühren finden Sie unter:
www.pom.be.ch/site/mip
www.schweizerpass.ch
oder erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 (biometr. Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. |
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Wenn's pressiert: |
| Ab 1. März 2010 können Sie für einen Notpass direkt bei der Notpassstelle in Bern vorsprechen. |
| Bitte vorher anrufen. |
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