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Portrait Gemeinde Bellmund

Burgergemeinde Bellmund

Burgergemeinde Bellmund
2564 Bellmund
Mail: bgbellmund@bluewin.ch

Die Burgergemeinde

Ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Als sogenannte Personengemeinde verfügt sie - im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden - weder über öffentlich-rechtliche Territorien noch über eine Steuerhoheit.

Entlastung der Einwohnergemeinde und des Kantons

Da die Burgergemeinde parteipolitisch unabhängig ist, kann sie ihre Aufgaben nach rein sachbezogenen Kriterien erfüllen. Zum Tragen kommt dies nicht zuletzt in den gerade heute vor grossen Herausforderungen stehenden Tätigkeitsschwerpunkten Umwelt- und Naturschutz.
Diese dienen direkt oder indirekt der Allgemeinheit.

Burgerrecht

Einer Burgergemeinde zugehörig ist man durch Abstammung, Adoption oder Eheschliessung. Das Burgerrecht kann auf entsprechendes Gesuch hin  von den Stimmberechtigten der Burgergemeinde erteilt werden.

Was die Burgergemeinde macht

Gemäss der Verfassung des Kantons Bern (Art. 119) sowie dem bernischen Gemeindegesetz (Art. 112) setzt sich die Burgergemeinde zum Wohl der Allgemeinheit ein. Ihr stehen zudem die Verwaltung ihres Vermögens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen wird, zu.

Land und Wald

Die Burgergemeinde setzt sich ein für den Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur.

Land

Die Burgergemeinde pflegt einen engen Bezug zu ihrem Grundeigentum. Sie sieht sich nicht zuletzt dem Traditionsgedanken von Land als Kulturgut verpflichtet. Erste Priorität hat die Erhaltung und Verwaltung des Grundeigentums, um dieses für die Nachkommen zu bewahren.
Sie verpachtet  Landwirten zu moderaten Zinsen Land zur Bewirtschaftung.
Sie stellt der Allgemeinheit Infrastruktureinrichtungen, wie die Poststelle zur Verfügung und hält im Burgerhaus günstigen Wohnraum bereit.

Wald

Die Burgergemeinde nutzt ihre Waldflächen für die Holzproduktion und pflegt sie als Erholungsgebiet und Naturschutzraum. Dies immer unter Berücksichtigung des regionalen Waldplans, dessen Vorgaben im Rahmen von Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen umgesetzt werden. Neben wichtigen Funktionen im Freizeitbereich erbringt der Wald beachtliche Gratisleistungen für die Allgemeinheit im Zusammenhang mit dem Grundwasserschutz.
Zudem wird das Forsthaus unterhalten und vermietet.

Kulturelles

Die Burgergemeinde fördert und unterstützt bei speziellen Gelegenheiten auch die Dorfvereine und leistet einen jährlichen Beitrag an den Seniorenausflug.

Bei allen Aufgaben, welche von der Burgergemeinde wahrgenommen werden, steht das Wohl der Allgemeinheit im Vordergrund. Längerfristiges Denken steht für die Burgergemeinde an erster Stelle.

Aus der Geschichte 

  • Der Ausscheidungsvertrag von 23. Juli 1858 sicherte der Burgergemeinde den rechtlichen Besitz der bis anhin bewirtschafteten und gepflegten Wälder und Felder und ordnet der Einwohnergemeinde die „Gemeindegüter mit örtlichem Zweck" zu.
  • Aufgrund diese Vertrages hat die Burgergemeinde der Einwohnergemeinde, unter anderem, das Schulhaus (das heutige Gemeindehaus) abgegeben. Die Burgergemeinde wurde verpflichtet, kostenlos Brennholz zum Heizen des damaligen Schulhauses zu liefern. Noch heute überweist die Burgergemeinde der Einwohnergemeinde einen alljährlichen Betrag an die Heizkosten des neuen Schulhauses. Im Weiteren unterstützt die Burgergemeinde die Senioren Ausfahrt mit einem Geldbetrag
Auszug aus dem Buch „Bellmund, unsere Gemeinde", Kapitel 11 Burger und Burgergemeinde, Seiten 137 bis 154

Im Besitz der Burgergemeinde

  • 45 ha Wald
  • 17 ha Acker und Weideland
  • Forsthaus im Jensberg mit gedeckter Feuerstelle und Grill
  • Burgerhaus an der Lohngasse 70 mit Poststelle

Bellmunder Burgergeschlechter

  • Christen
  • Gnägi
  • Kessi
  • Läng
  • Hartmann
  • Schnyder
  • Wälti

 

Burgerhaus mit Poststelle (Burgerstube)

Burgerhaus

Lohngasse 70
2564 Bellmund

Das Burgerhaus wurde am 3. November 1978 aufgerichtet und war im Jahr 1979 für junge Bellmunderinnen und Bellmunder mit günstigem Wohnraum bezugsbereit. Die Poststelle Bellmund konnte Ihre neuen Räumlichkeiten 1980 beziehen.

Die Burgerstube wird von der Kirchgemeinde und der Burgergemeinde gemeinsam benutzt. Die Kirchgemeinde führt dort Predigten und andere Veranstaltungen durch und die Burgergemeinde benützt sie für Sitzungen des Burgerrates, Burgergemeindeversammlungen und andere Veranstaltungen.

Die Burgerstube wird nicht vermietet.

 






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